Voraussetzungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen
Ortsveränderliche Betriebsmittel und elektrische Anlagen müssen sicher betrieben werden. Die Verantwortung dafür trägt der Unternehmer. Für diese Betriebsmittel wurden als Richtwerte bestimmte Prüffristen festgelegt. Die Prüffristen sind jeweils im konkreten Fall anhand einer exakten Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Wer elektrische Betriebsmittel produziert oder in Betrieb nimmt, ist laut DGUV V3 verpflichtet, sie überprüfen zu lassen. Die Auflagen zur Prüfung elektrischer Anlagen wurden von der Unfall- und der Feuerversicherung erlassen.
Für welche elektrischen Betriebsmittel besteht eine Prüfverpflichtung?
Diese DGUV Vorschrift 3 ist bindend für sämtliche technischen Geräte, die mit einem Netzstecker ausgestattet sind, also auch für den Toaster, den Wasserkocher und die Kaffeemaschine. Die Pflicht zur Prüfung wurde erlassen, um Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Eine fehlende Schutzabdeckung oder ein brüchiges Kabel können Stromschläge verursachen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Prüfung ist, dass sich Störungen im Produktionsablauf und komplette Produktionsausfälle inklusive Umsatzeinbußen verhindern lassen.
Inhalte der Prüfung
Die wichtigsten Kategorien dieser Prüfung sind:
- elektrische Maschinen
- elektrische Anlagen (mobil und stationär)
- stationäre elektrische Betriebsmittel
- mobile elektrische Betriebsmittel
Elektrische Maschinen sind meistens fest im Betrieb installiert, beispielsweise CNC-Fräsmaschinen oder Produktionsstraßen. Vor allem, wenn die Prüfung zur Vermeidung von Stillstandszeiten an laufenden Maschinen/Anlagen durchgeführt werden soll, stehen die Prüfer vor einer großen Herausforderung. Damit sollten grundsätzlich nur erfahrene Betriebsmittelprüfer, welche entsprechende Referenzen nachweisen können, beauftragt werden.
Als stationäre elektrische Betriebsmittel werden Zusammenschlüsse verschiedener Komponenten bezeichnet. Sie sind fest an einem Standort in einem Fahrzeug oder in einem Gebäude stationiert. Mobile elektrische Betriebsmittel dagegen werden vorübergehend aufgebaut, bestimmungsgemäß eingesetzt und anschließend demontiert.
Zur Kategorie „Elektrische Anlagen mobil und stationär“ gehören unter anderem Durchlauferhitzer und Klimaanlagen. In diese Kategorie sind sämtliche Betriebsmittel eingestuft, welche sich bedingt durch ihre Größe und/oder ihr Gewicht nicht leicht von A nach B bewegen lassen, selbst wenn sie mit beweglichen Steckern und Anschlussleitungen bestückt sind.
Mobile elektrische Betriebsmittel sind ortveränderlich einsetzbar. Sie lassen sich einfach an einen anderen Platz transportieren und einsetzen. Beispiele für Geräte aus dieser Kategorie sind Schweißgeräte, Stromgeneratoren, Kreissägen, Elektrowerkzeuge und Tischsteckdosen. Also sämtliche eingesetzten Betriebsmittel, die mit einem Netzstecker ausgestattet sind. Informationen zu vorgeschriebenen Zeitpunkten sind zu finden unter Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Bei erhöhten Belastungen müssen elektrische Betriebsmittel öfters überprüft werden.
Welche Kosten fallen durch die Prüfung an?
Die Kosten für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind so individuell, wie das Unternehmen, in dem sie eingesetzt werden und die Gerätearten. Um Kosten einzusparen, ist es deshalb zu empfehlen, mehrere Angebote von Elektrofachkräften oder spezifisch unterwiesenen Prüfern einzuholen und sie zu vergleichen.